Unfall gehabt — was tun?

An der Unfallstelle passiert alles gleichzeitig, und genau dort werden die Fehler gemacht, die Wochen später Geld kosten. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

Stand: 6. September 2026Lesezeit: 7 MinutenFachlich geprüft: Ingenieurbüro Kan GbR

Kurz gesagt

Nach einem Unfall gilt die Reihenfolge sichern — helfen — dokumentieren — Daten tauschen — melden. Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, bei Verletzten die 112 rufen. Danach die Endstellung der Fahrzeuge fotografieren, Personalien und Versicherungsdaten austauschen und erst dann die Fahrbahn räumen.

Erkennen Sie an der Unfallstelle keine Schuld an und unterschreiben Sie nichts außer dem Europäischen Unfallbericht. Bei unverschuldetem Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen — die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten.

  • Warndreieck: rund 50 m innerorts, 100 m auf der Landstraße, 150 bis 400 m auf der Autobahn.
  • Polizei rufen bei: Verletzten, strittiger Schuld, Alkohol- oder Drogenverdacht, ausländischen Beteiligten, Fahrerflucht.
  • Eigene Versicherung informieren: unverzüglich, üblicherweise binnen einer Woche.
  • Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflicht verjähren erst nach drei Jahren — der Beweis wird aber jeden Tag schlechter.

1. Die ersten Minuten: Unfallstelle sichern

Bevor irgendetwas anderes passiert, geht es um die Sicherheit — Ihre und die der nachfolgenden Fahrzeuge. Die Reihenfolge ist immer dieselbe:

  1. Warnblinkanlage einschalten, noch bevor Sie aussteigen.
  2. Warnweste anziehen — im Fahrzeug, nicht draußen. Sie ist in Deutschland Pflicht und gehört ins Handschuhfach, nicht in den Kofferraum.
  3. Warndreieck aufstellen: etwa 50 Meter innerorts, 100 Meter auf der Landstraße, 150 bis 400 Meter auf der Autobahn. Gehen Sie hinter der Leitplanke, nie auf der Fahrbahn.
  4. Verletzte versorgen und den Notruf 112 wählen. Erste Hilfe ist Pflicht (§ 323c StGB), auch wenn Sie unsicher sind — nichts zu tun ist die einzige falsche Entscheidung.

Auf der Autobahn: Verlassen Sie das Fahrzeug immer zur rechten Seite und stellen Sie sich hinter die Schutzplanke. Die meisten schweren Folgeunfälle treffen Menschen, die neben ihrem Auto auf dem Standstreifen stehen.

2. Wann Sie die Polizei rufen sollten

Bei einem reinen Blechschaden mit klarer Schuldlage müssen Sie die Polizei nicht rufen. Es reicht, die Daten auszutauschen. In diesen Fällen sollten Sie es aber tun:

  • Es ist jemand verletzt — auch bei scheinbar leichten Beschwerden wie Nackenschmerzen.
  • Die Schuldfrage ist strittig oder der Unfallhergang unklar.
  • Es besteht der Verdacht auf Alkohol oder Drogen.
  • Ein Beteiligter kommt aus dem Ausland oder fährt ein ausländisches Kennzeichen.
  • Ein Firmen-, Miet- oder Leasingfahrzeug ist beteiligt.
  • Ein Beteiligter weigert sich, seine Daten herauszugeben, oder will die Unfallstelle verlassen.
  • Es sind Wildtiere beteiligt (für die Wildschadenbescheinigung) oder öffentliches Eigentum wurde beschädigt.

Rufen Sie die Polizei aber nicht in der Erwartung, ein Beweismittel zum Schadenumfang zu bekommen: Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, sie ermittelt weder den Reparaturweg noch die Kosten. Das ist Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen.

3. Diese Daten müssen Sie austauschen

Notieren Sie vollständig — ein Handyfoto von Führerschein und Versicherungskarte ist schneller als Abschreiben und weniger fehleranfällig:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten
  • Amtliches Kennzeichen und Fahrzeugtyp beider Fahrzeuge
  • Haftpflichtversicherung und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners — das ist die wichtigste Angabe überhaupt
  • Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein: Halter und Fahrer sind nicht immer dieselbe Person
  • Name und Kontakt von Zeugen, nicht nur der Beifahrer
  • Ort, Datum, Uhrzeit, Witterung und Straßenverhältnisse
  • Bei Polizeieinsatz: Dienststelle und Tagebuchnummer

Der Europäische Unfallbericht ist ein gutes Formular, weil er genau diese Punkte abfragt. Wichtig: Er ist eine Sachverhaltsaufnahme, kein Schuldanerkenntnis — und Sie müssen ihn nicht unterschreiben, wenn die Darstellung nicht Ihrer entspricht.

4. Was Sie fotografieren sollten

Die Unfallstelle existiert nur einmal. Zehn Minuten später ist sie geräumt, und alles, was Sie dann noch haben, sind Ihre Fotos. Machen Sie lieber zwanzig zu viel als drei zu wenig:

  • Endstellung beider Fahrzeuge aus vier Richtungen, mit Umfeld: Ampel, Schilder, Fahrbahnmarkierung, Einmündung
  • Beide Kennzeichen lesbar
  • Schäden an beiden Fahrzeugen, jeweils als Übersicht und als Nahaufnahme
  • Bremsspuren, Splitterfelder, ausgelaufene Betriebsstoffe
  • Sichtverhältnisse und Wetter

Welche Aufnahmen später fürs Gutachten gebraucht werden, steht ausführlich im Beitrag Welche Fotos braucht ein Kfz-Gutachten?

5. Drei Sätze, die Sie nicht sagen sollten

An der Unfallstelle steht man unter Adrenalin und will die Sache vom Tisch haben. Genau daraus entstehen die teuersten Fehler:

  • „Tut mir leid, das war mein Fehler.“ Die Schuldfrage klären Versicherungen und im Zweifel Gerichte anhand des Hergangs — nicht Sie am Straßenrand. Ein voreiliges Anerkenntnis kann Ihre Ansprüche gefährden und ist gegenüber der eigenen Versicherung ein Verstoß gegen die Obliegenheiten.
  • „Passt schon, das regeln wir ohne Versicherung.“ Bargeld an der Unfallstelle ist fast immer zu wenig. Ein scheinbar harmloser Stoßfängerschaden kostet mit Sensorik und anschließender Kalibrierung schnell einen vierstelligen Betrag — sichtbar wird das erst beim Zerlegen.
  • „Mir ist nichts passiert.“ Beschwerden an der Halswirbelsäule treten oft erst nach Stunden auf. Sagen Sie lieber, dass Sie sich untersuchen lassen.

6. Wen Sie wann informieren

WenWannWarum
Eigene Kfz-VersicherungUnverzüglich, in der Regel binnen einer WocheVertragliche Anzeigepflicht — auch wenn Sie nicht schuld sind
Gegnerische HaftpflichtversicherungSobald die Daten vorliegenDort melden Sie Ihre Ansprüche an
Kfz-SachverständigerSo früh wie möglich, vor der ReparaturDer Schaden muss im unreparierten Zustand dokumentiert werden
ArztAm Unfalltag oder am FolgetagOhne zeitnahe Diagnose ist der Zusammenhang später schwer zu belegen
Anwalt für VerkehrsrechtBei unverschuldetem Unfall frühBei klarer Haftung trägt die Gegenseite in der Regel auch die Anwaltskosten
Leasinggeber oder BankUmgehendBei geleasten und finanzierten Fahrzeugen vertraglich vorgeschrieben

7. Sachverständigen beauftragen — Sie haben die Wahl

Das ist der Punkt, an dem die meisten Geschädigten Geld verschenken. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Kfz-Sachverständigen selbst auszuwählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen ihren eigenen Prüfdienst anbieten — vorschreiben darf sie ihn nicht.

Der Unterschied ist nicht theoretisch. Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und beziffert auch die Positionen, die von allein selten aufgemacht werden: Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer. Wer die Kosten trägt, steht im Beitrag Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Lassen Sie vor der Reparatur begutachten. Ist das Fahrzeug erst instand gesetzt, lässt sich der Schadenumfang nur noch eingeschränkt rekonstruieren — und was nicht dokumentiert ist, wird auch nicht bezahlt.

8. Wenn der andere wegfährt

Entfernt sich ein Beteiligter unerlaubt vom Unfallort, ist das eine Straftat (§ 142 StGB). Notieren Sie sofort Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Farbe und Fahrtrichtung, sprechen Sie Zeugen an und rufen Sie die 110. Verfolgen Sie niemanden.

Umgekehrt gilt dasselbe für Sie: Haben Sie beim Ausparken ein fremdes Auto touchiert, reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht aus. Sie müssen eine angemessene Zeit warten und andernfalls die Polizei verständigen. Bleibt der Schaden ungemeldet, droht ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort — und der eigene Kaskoschutz kann entfallen.

Häufige Fragen

Muss bei einem Unfall immer die Polizei gerufen werden?

Nein. Bei reinem Blechschaden, klarer Schuldlage und kooperativen Beteiligten reicht der Datenaustausch. Die Polizei sollte kommen, wenn jemand verletzt ist, die Schuld strittig ist, Alkohol- oder Drogenverdacht besteht, ein Beteiligter aus dem Ausland kommt oder sich jemand weigert, seine Daten herauszugeben.

Darf ich die Fahrzeuge von der Straße fahren?

Ja, sobald die Endstellung fotografiert ist und niemand verletzt wurde. Auf Autobahnen und in unübersichtlichen Kurven ist das Räumen sogar Pflicht, sobald es gefahrlos möglich ist. Fotografieren Sie vorher aus mehreren Richtungen.

Wie lange habe ich Zeit, den Unfall zu melden?

Die eigene Versicherung ist unverzüglich zu informieren, nach den üblichen Bedingungen binnen einer Woche. Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflicht verjähren erst nach drei Jahren — der Beweis wird jedoch mit jedem Tag schwächer.

Darf mir die gegnerische Versicherung einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie den Kfz-Sachverständigen frei. Ein Angebot der Versicherung dürfen Sie annehmen, müssen es aber nicht.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Bewertung Ihres Unfalls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Fachliche Prüfung: Ingenieurbüro Kan GbR, Landshut.

Schaden melden, ohne auf einen Termin zu warten.

Sie erfassen den Schaden selbst — die App führt Sie Bereich für Bereich durch die Fotos. Das Gutachten erstellt anschließend ein Sachverständiger.