Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Das Auto steht in der Werkstatt, das Leben läuft weiter. Sie haben zwei Möglichkeiten — und die günstigere für Sie ist nicht immer die, die Ihnen angeboten wird.

Stand: 6. September 2026Lesezeit: 6 MinutenFachlich geprüft: Ingenieurbüro Kan GbR

Kurz gesagt

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten. Beides gibt es nicht.

Der Nutzungsausfall wird pro Kalendertag nach Fahrzeuggruppe gezahlt, üblicherweise nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch. Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer — ohne Gutachten gibt es keine belastbare Grundlage.

  • Nutzungsausfall wird pro Kalendertag gezahlt, auch für Wochenenden und Feiertage.
  • Voraussetzung: Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit — ein gleichwertiger Zweitwagen schließt den Anspruch meist aus.
  • Ältere Fahrzeuge werden häufig eine oder zwei Gruppen herabgestuft.
  • Beim Mietwagen zählt der Normaltarif, nicht jeder Unfallersatztarif wird erstattet.
  • Bei geringer Fahrleistung, oft genannt werden rund 20 km pro Tag, gilt ein Mietwagen als unwirtschaftlich.

1. Die Wahl: Geld oder Auto

Ein Unfall nimmt Ihnen nicht nur das Blech, sondern auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu nutzen. Dieser Verlust ist ein eigener Schaden — und der Schädiger schuldet Ersatz. Sie entscheiden, in welcher Form:

  • Mietwagen: Sie mieten ein gleichwertiges Fahrzeug, die gegnerische Versicherung zahlt die erforderlichen Kosten.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Sie verzichten auf einen Mietwagen und bekommen stattdessen einen Tagessatz in Geld.

Beides zusammen geht nicht. Und wer ohnehin ein zweites Auto in der Einfahrt stehen hat, bekommt in der Regel gar nichts — dazu unten mehr.

2. Nutzungsausfall: Voraussetzungen und Höhe

Drei Dinge müssen zusammenkommen:

  1. Das Fahrzeug ist unfallbedingt nicht nutzbar — es steht in der Werkstatt oder ist nicht verkehrssicher.
  2. Nutzungswille: Sie hätten das Auto in dieser Zeit tatsächlich gefahren.
  3. Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten es auch fahren können. Wer nach dem Unfall selbst im Krankenhaus liegt, hat in dieser Zeit keinen Anspruch.

Die Höhe ergibt sich aus der Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine Fahrzeuggruppe. Die gängige Grundlage ist die jährlich fortgeschriebene Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch. Je nach Gruppe liegen die Tagessätze grob zwischen dem niedrigen zweistelligen Bereich und deutlich über hundert Euro bei hochwertigen Fahrzeugen.

Wichtig bei älteren Autos: Ab einem gewissen Alter wird das Fahrzeug üblicherweise eine, bei sehr alten Fahrzeugen auch zwei Gruppen herabgestuft. Das ist gängige Praxis und kein Willkürabzug — aber eine pauschale Streichung müssen Sie nicht hinnehmen.

3. Für wie viele Tage?

Die Anzahl der Tage ist der zweite Faktor — und der wird am häufigsten gekürzt. Maßgeblich ist nicht, wie lange das Auto tatsächlich stand, sondern die im Gutachten ausgewiesene erforderliche Dauer:

  • Bei Reparatur: die kalkulierte Reparaturdauer, zuzüglich der Zeit bis das Gutachten vorliegt und einer angemessenen Prüf- und Überlegungsfrist.
  • Bei Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer — die Zeit, die Sie brauchen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden und zuzulassen. Üblich sind rund zwei Wochen, zuzüglich der Zeit bis zum Gutachten.
  • Verzögert die Versicherung die Freigabe oder Zahlung und können Sie deshalb nicht reparieren lassen, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Genau deshalb muss die Ausfalldauer im Gutachten stehen. Ein Kostenvoranschlag weist sie nicht aus — und ohne Beleg gibt es keine Tage.

4. Mietwagen: die Fallstricke

Ein Mietwagen ist bequem, aber es gibt drei Punkte, an denen Geschädigte auf Kosten sitzen bleiben:

  • Unfallersatztarif. Manche Vermieter berechnen bei Unfällen einen deutlich höheren Tarif. Erstattet wird grundsätzlich nur der erforderliche Aufwand, also in der Regel der ortsübliche Normaltarif. Holen Sie im Zweifel ein bis zwei Vergleichsangebote ein und heben Sie sie auf.
  • Fahrzeugklasse. Angemessen ist ein gleichwertiges Fahrzeug, keines eine Klasse höher. Wer kleiner mietet, bekommt oft einen Zuschlag; wer größer mietet, zahlt die Differenz selbst.
  • Eigenersparnis. Weil Ihr eigenes Auto in dieser Zeit nicht abgenutzt wird, wird ein Abzug vorgenommen, üblicherweise in einer Größenordnung von einigen Prozent der Mietkosten.

Und: Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen ab. Diese Kosten sind erstattungsfähig, ein Schaden am Mietwagen ohne Versicherung dagegen Ihr Problem.

5. Was sich wann lohnt

Ihre SituationEmpfehlung
Sie fahren täglich zur Arbeit, pendeln, brauchen das Auto beruflichMietwagen
Sie fahren wenig, haben gute Verbindungen oder können sich arrangierenNutzungsausfall — Sie behalten das Geld
Sie haben ein gleichwertiges ZweitfahrzeugIn der Regel kein Anspruch auf beides
Sie sind selbst verletzt und können nicht fahrenFür diese Zeit kein Nutzungsausfall
Gewerbliches Fahrzeug, das Umsatz erwirtschaftetStatt Nutzungsausfall kommt entgangener Gewinn oder Vorhaltekosten in Betracht

6. Sonderfälle

Gewerblich genutzte Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die unmittelbar der Gewinnerzielung dienen — Lieferwagen, Taxi, Handwerkerfahrzeug — tritt an die Stelle des Nutzungsausfalls in der Regel der konkret nachgewiesene entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs.

Motorräder und Wohnmobile. Auch hier gibt es Nutzungsausfall, allerdings wird bei Saisonfahrzeugen genau geprüft, ob im fraglichen Zeitraum überhaupt eine Nutzung stattgefunden hätte.

Teilschuld. Wie alle anderen Positionen wird auch der Nutzungsausfall nur entsprechend der Haftungsquote erstattet.

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall auch am Wochenende?

Ja. Gezahlt wird pro Kalendertag, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.

Muss ich nachweisen, dass ich gefahren wäre?

In der Regel genügt die Lebenserfahrung: Wer ein Auto hält, nutzt es auch. Anders sieht es aus, wenn ein Zweitfahrzeug bereitsteht oder Sie nachweislich verhindert waren.

Kann ich Mietwagen und Nutzungsausfall kombinieren?

Nicht für denselben Zeitraum. Möglich ist aber, für einige Tage einen Mietwagen zu nehmen und für die übrige Zeit Nutzungsausfall zu verlangen.

Was, wenn die Reparatur länger dauert als im Gutachten kalkuliert?

Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben — etwa Lieferzeiten für Ersatzteile — verlängern den Anspruch. Lassen Sie sich die Gründe von der Werkstatt bestätigen.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Beträge und Zeiträume sind unverbindliche Größenordnungen. Fachliche Prüfung: Ingenieurbüro Kan GbR, Landshut.

Die Ausfalldauer steht im Gutachten.

Schaden selbst erfassen, Sachverständiger beziffert Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer und Kosten.