Fiktiv abrechnen oder reparieren lassen?

Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen, um Geld zu bekommen. Aber der Weg hat Regeln — und drei Posten, die dabei kleiner werden oder ganz wegfallen.

Stand: 6. September 2026Lesezeit: 6 MinutenFachlich geprüft: Ingenieurbüro Kan GbR

Kurz gesagt

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten ermittelten Schaden auszahlen, statt reparieren zu lassen. Das ist zulässig, und was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Sache.

Sie erhalten dann die Netto-Reparaturkosten — die Mehrwertsteuer nur, wenn sie tatsächlich anfällt. Außerdem darf die Versicherung Sie unter Bedingungen auf die Stundensätze einer gleichwertigen freien Fachwerkstatt verweisen. Wertminderung bekommen Sie dagegen auch fiktiv.

  • Rechtsgrundlage: § 249 Abs. 2 BGB, Umsatzsteuer nach Satz 2 nur bei tatsächlichem Anfall.
  • Verweisung auf freie Fachwerkstatt: möglich, wenn gleichwertig und mühelos zugänglich.
  • Junge oder durchgehend scheckheftgepflegte Fahrzeuge: Markenwerkstatt-Sätze bleiben in der Regel maßgeblich.
  • Wertminderung wird auch fiktiv ersetzt.
  • Die 130-Prozent-Regel gilt bei fiktiver Abrechnung nicht.

1. Was fiktive Abrechnung bedeutet

Der Schädiger schuldet Ihnen den Geldbetrag, der zur Herstellung erforderlich ist — nicht die Herstellung selbst. Sie dürfen also entscheiden, ob Sie diesen Betrag in eine Reparatur stecken, günstiger instand setzen lassen, selbst schrauben oder das Fahrzeug einfach so weiterfahren.

Grundlage der Auszahlung ist die Kalkulation im Gutachten. Genau deshalb ist die fiktive Abrechnung der Fall, in dem die Qualität des Gutachtens am stärksten durchschlägt: Ausgezahlt wird, was belegt ist — nicht, was tatsächlich kaputt war.

2. Was Sie bekommen — und was nicht

PositionFiktivBei tatsächlicher Reparatur
ReparaturkostenNettoBrutto laut Rechnung
MehrwertsteuerNeinJa, soweit angefallen
Merkantile WertminderungJaJa
NutzungsausfallJa, für die erforderliche DauerJa
Verbringungskosten, UPE-AufschlägeHäufig strittigJa, soweit angefallen
Reparatur bis 130 % des WiederbeschaffungswertsNeinJa, unter Bedingungen
SachverständigenkostenJaJa

Der häufigste Irrtum: „Fiktiv heißt weniger Geld." Nicht zwingend. Bei einem Schaden, den Sie ohnehin nicht reparieren lassen wollen, ist der Nettobetrag bares Geld — nur die Steuer bleibt liegen, und die hätten Sie sonst an die Werkstatt weitergereicht.

3. Die Verweisung auf die freie Werkstatt

Das Gutachten kalkuliert üblicherweise mit den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Bei fiktiver Abrechnung versucht die Versicherung oft, stattdessen die günstigeren Sätze einer freien Werkstatt anzusetzen. Zulässig ist das nur unter Bedingungen:

  • Die benannte Werkstatt muss qualitativ gleichwertig arbeiten.
  • Sie muss für Sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein — also in der Region liegen, nicht drei Bundesländer weiter.
  • Die Versicherung muss die Werkstatt konkret benennen und die Gleichwertigkeit darlegen. Ein pauschaler Hinweis auf „ortsübliche Sätze" genügt nicht.

Zwei wichtige Ausnahmen: Bei jungen Fahrzeugen — üblicherweise bis etwa drei Jahre — sowie bei Fahrzeugen, die durchgehend in einer Markenwerkstatt gewartet wurden, dürfen Sie in aller Regel auf den Sätzen der Markenwerkstatt bestehen. Ihr Scheckheft ist in diesem Moment bares Geld wert.

4. Wo die fiktive Abrechnung an Grenzen stößt

  • Beim Totalschaden. Ohne tatsächliche und vollständige Reparatur bekommen Sie höchstens den Wiederbeschaffungsaufwand — die 130-Prozent-Regel greift nicht.
  • Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen. Ihnen gehört das Auto nicht. Der Eigentümer verlangt in der Regel die fachgerechte Reparatur, und viele Verträge verbieten die fiktive Abrechnung ausdrücklich.
  • Beim späteren Verkauf. Ein nicht reparierter Unfallschaden muss offenbart werden und drückt den Preis zusätzlich zur Wertminderung.
  • Bei sicherheitsrelevanten Schäden. Fahren Sie kein Fahrzeug weiter, dessen Struktur, Fahrwerk, Beleuchtung oder Assistenzsysteme betroffen sind. Ohne Instandsetzung droht der Verlust der Betriebserlaubnis und im Ernstfall Ihr Versicherungsschutz.

5. Später doch reparieren: nachfordern

Sie sind an Ihre Entscheidung nicht für alle Zeit gebunden. Lassen Sie das Fahrzeug später doch fachgerecht instand setzen, können Sie die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nachfordern — und, wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kalkulation, unter Umständen auch die Differenz bis zur tatsächlichen Reparaturhöhe.

Wichtig dafür: Reparaturrechnung aufheben, den Zusammenhang zum Schadenfall belegen, und die Verjährung im Blick behalten — Ansprüche aus dem Unfall verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende.

6. Die Entscheidungshilfe

Fiktiv abrechnen spricht dafür, wenn das Fahrzeug älter ist, der Schaden rein optisch ist, Sie es ohnehin verkaufen oder weiterfahren wollen und die Sicherheit nicht betroffen ist.

Reparieren lassen spricht dafür, wenn das Fahrzeug jung oder hochwertig ist, geleast oder finanziert, wenn sicherheitsrelevante Teile betroffen sind, wenn Sie den Wagen behalten wollen oder wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie die 130-Prozent-Regel nutzen möchten.

Häufige Fragen

Muss ich der Versicherung sagen, ob ich reparieren lasse?

Sie müssen sich nicht sofort festlegen. Für die Auszahlung wird die Versicherung es aber wissen wollen, weil sie über die Mehrwertsteuer entscheidet.

Kann ich das Geld behalten und gar nichts machen?

Ja, solange das Fahrzeug verkehrssicher bleibt. Bei sicherheitsrelevanten Schäden ist das keine Option.

Werden Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge fiktiv gezahlt?

Das ist einer der häufigsten Streitpunkte und wird von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Entscheidend ist oft, ob die Kosten in der Region regelmäßig anfallen. Streichen lassen sollten Sie sie nicht kommentarlos.

Gilt das auch bei Kaskoschäden?

Nein, dort gelten die Versicherungsbedingungen. Viele Kaskoverträge sehen bei fiktiver Abrechnung eigene Regeln oder Abschläge vor.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. September 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fachliche Prüfung: Ingenieurbüro Kan GbR, Landshut.

Fiktiv abrechnen heißt: Es zählt nur, was im Gutachten steht.

Erfassen Sie den Schaden vollständig. Der Sachverständige kalkuliert Reparaturweg, Wertminderung und Ausfalldauer.